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Sicher unterwegs

Nebst dem Blick «zurück» auf traditionelles Handwerk lohnt es sich, am aktuellen Geschehen dran zu bleiben. Eine Gesetzesänderung im nächsten Jahr erlaubt es der Werbetechnik, einen Beitrag an die Verkehrssicherheit zu leisten.

KATRIN KOCH Mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung über retroreflektierende Konturmarkierungen an LKWs sollten ab dem nächsten Juli unsere Strassen wieder ein Stück sicherer werden. Diese Folienbänder werfen beispielsweise das Licht von Autoscheinwerfern bereits aus grosser Distanz zur Lichtquelle zurück und helfen so, grosse Fahrzeuge besser zu erkennen.

Mit Sicherheit sichtbar

Ein beträchtlicher Teil der Unfälle, in welche LKWs involviert sind, ereignet sich bei erschwerter Sicht, also bei Dämmerlicht, bei Niederschlag und Dunkelheit. Dabei sind auch die Unfallfolgen meist gravierend.

Fahrzeuge, welche mit reflektierenden Konturenmarkierungen ausgerüstet sind, werden gemäss einer Untersuchung der Technischen Universität Darmstadt bis zu 30-Mal weniger häufig in Kollisionen verwickelt. Die Firma 3M spricht gar von einem Potenzial zur Unfallvermeidung von 40 bis 97 Prozent.

Vor allem durchgehende Konturmarkierungen erleichtern es anderen Verkehrsteilnehmern, einen LKW aus grosser Distanz als solchen zu erkennen. Aufgrund der ungenügenden Sichtbarkeit kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuglenker einen voraus- fahrenden Lastwagen zu spät wahrnehmen und deswegen von hinten oder seitlich auf diesen auffahren.

Die Vorgaben für die Markierungen sind relativ eng gehalten. Seitlich darf nur mit weisser und gelber Folie, am Heck zusätzlich auch mit roter Folie markiert werden. Diese muss geprüft und zugelassen sein. Die Konturbreite beträgt zwischen 40 und 60 Millimetern.

Ausrüstungspflicht

Konturmarkierungen mit retroreflektierenden Folien sind in der Schweiz seit einigen Jahren zugelassen.

Ab dem 1. Juli 2011 sind Konturmarkierungen bei Neuzulassungen von Nutzfahrzeugen Pflicht, welche ein Gesamtgewicht von über 7,5 Ton-nen, eine Seitenlänge von mehr als 6 Metern oder eine Heckbreite von über 2,1 Metern aufweisen.

Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge, die schon länger eingesetzt werden, gibt es nicht. Dennoch empfiehlt es sich, Kunden darauf aufmerksam zu machen und die Markierungen gleichzeitig mit Neu- und Umbeschriftungen anzubieten. Die Unfallstatistiken sprechen für sich.

Ausserhalb der Schweiz ist die Markierung von Lastwagen mit retroreflektierenden Folien schon seit längerer Zeit vorgeschrieben, in einigen Ländern müssen Fahrzeuge sogar nachgerüstet werden.

Produkte

Retroreflektierende Folien als Konturmarkierung können bei verschiedenen Herstellern bezogen werden, bei Avery unter dem Namen «Conspicuity Tape», bei 3M als «Diamond Grade». Wichtig ist die Kennzeichnung, dass die Produkte für Fahrzeugmarkierungen zugelassen sind: Das Prüfzeichen UN ECE R 104 und die Bezeichnung «Klasse C», welche sich alle 50 cm wiederholt, bestätigen dies.

3M führt mit der Scotchlite-Serie 580 E (permanent) und der -Serie 680 CR E (wiederablösbar) zudem zwei Produkte, die digital bedruckt werden können. Bedingung für die Anwendung auf Fahrzeugen ist eine Konturmarkierung. Denn reflektierende Markierungen, Bilder und Schriften sind für Fahrzeuge mit bis zu neun Plätzen sowie für Kleinanhänger mit einem Höchstgewicht von 750 Kilogramm nicht erlaubt. Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als total 9 Sitzplätzen sowie Güterfahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen Höchstgewicht ist die Konturmarkierung erlaubt, jedoch nicht vor­geschrieben.

Weitere Informationen

 

Reflektierende Folien

Dass Folien reflektieren, kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Gängig ist die Verwendung von kleinsten Glasperlen wie auch von Prismen. Indem solche Mikroprismen in die Folie verarbeitet werden, erreichen einige der auf dem Markt erhältlichen Folien auch bei Nässe und aus einem ungünstigen Einfallswinkel einen hohen Reflexionswert.

 

Gerichtete Reflexion

Der bedeutsame Unterschied von reflektierenden zu retroreflektierenden Materialien liegt in der Art und Weise, wie das Licht zurückkehrt. So wird das Licht von «normal» reflektierenden Folien zurückgeworfen und gleichzeitig gestreut, retroreflektierende Untergründe hingegen werfen das Licht mit geringem Streuverlust zur Lichtquelle zurück. Die Reflexion ist dadurch weniger gestreut, wodurch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer oder Anwohner durch das Licht nicht irritiert werden.