Corporate Design fr Stiftungen
Ralf Turtschi Anwälte, Zahnärzte, Treuhänder oder eben Stiftungen sind in der Regel weniger auf Publicity angewiesen als Markenartikler. Die Logos bestehen vielfach aus einer Auflistung von Namen der Teilhaber. Je mehr Personen, desto komplizierter wird eine visuelle Umsetzung, die auch funktioniert, das heisst, schnell erkennbar ist. Beispielsweise kann man für «Schnellert, Kielholz & Uchtenhagen, Rechtsanwälte» nicht eine beliebige Schrift nehmen.
Immerhin bleibt in diesem Bespiel für das Logo noch die Abkürzung SKU. Wir kennen aus der Praxis vielleicht KPMG oder PWC, bei denen schon fast niemand mehr weiss, was dahintersteht. Bei Zahnärzten ist das Dilemma ähnlich: «Zahnärzte am Tessinerplatz» ist visuell nicht sehr einfach umzusetzen.
Es gilt die Regel: Je kürzer der Name, desto eher darf eine Schrift genommen werden, die etwas verspielter daherkommt und etwas schlechter lesbar ist. Je länger der Name, desto weniger sollte mit der Schrift «gespielt» werden. Bei Markennamen hält man sich oft kurz und eingängig: Anna’s Best, Betty Bossi, Toffifee, M&M’s, Kägifret, Mars, Corona, Blue Dog, Apple, Orange. Solche Marken sind einfacher als Logo zu gestalten. Haben Sie die Marke Vanish Oxy Action im Kopf? Ein Zungenbrecher erster Güte – eine Marke, die auch visuell nicht funktioniert.
Bei einem langen Namen sollte man wenigstens eine Schrift im Auge haben, die nicht zusätzlich breit läuft. Versalbuchstaben eignen sich in der Tendenz eher weniger, denn sie brauchen Platz.
Bei langen Stiftungsnamen hilft ein Bildzeichen, welches trotz «normaler» Schrift Individualität markieren kann. Eine Marke zu schaffen, ist immer auch eine Frage des Immaterialgüterrechts. Das Markenzeichen im Sinn eines Logos geniesst Designschutz, es ist ein urheberrechtlich relevantes Gut. Allerdings muss es eine gewisse Originalität aufweisen. Wer in Times New Roman Kapitälchen schreibt, wird kaum Designschutz beanspruchen können. Klammer auf: Microsoft hat kürzlich ein neues Logo vorgestellt. Ich bin nicht sicher, ob vier Quadrate und die dazugestellte Schrift Segoe UIso originell sind, dass sie urheberrechtlich schützenswert sind. Schon der Schrift Segoe wurde am europäischen Gerichtshof in Alicante der Geschmacksmusterschutz verweigert mit dem Plagiatsvorwurf, die Segoe sei der Frutiger zu ähnlich. Dass dieses Plagiat nun zusätzlich Einzug in das Logo hält, ist für mich doppelt unverständlich. Klammer zu.
Kehren wir zurück zu unseren Stiftungen. Ein langer Name benötigt nach meinen Ausführungen eher eine normale Schrift, die allerdings nicht bieder sein muss. Zusammen mit einem originalen Bildzeichen kann sie als Gesamtlogo deshalb urheberrechtlich schützenswert sein. Zudem stellt sich die Verwechslungsgefahr nicht im gleichen Mass wie bei Konsumgütern im Ladengestell, es muss deshalb weniger geschützt werden.
Anstatt die Stiftung nun in Times, Mittelachse, zu «gestalten», sollte man ein Corporate Design beim Grafiker oder in einer visuell tätigen Agentur bestellen, nicht den Göttibub beauftragen. Ein ordentlicher Auftritt im Internet gehört heute einfach dazu. Man wirkt nicht gerade zeitgemäss, wenn eine Adresse wie name@bluewin.chohne eigene Website auftaucht. Das Zusammenspiel von Bildmarke, Farbgebung, Schriftzug und Typografie ist eine gute Investition, wenn es um Werte wie Glaubwürdigkeit, Renommee und Seriosität geht. Die hier gezeigten Beispiele wurden von Agenturtschi, visuelle Kommunikation, Melanie Gerber, gestaltet.
Fondation J. P. Schnorf
Die Fondation J. P. Schnorf wurde 1967 von Dr. Paul Schnorf-Schmid († 1992)gegründet. Der Stifter ist zusammen mit seiner Gattin sehr stark mit der einheimischen Vogelwelt verbunden. Seit 1934 gehört ihm die Domäne La Sauge oberhalb der Mündung der Broye in den Neuenburgersee. Seit 1968 ist die Fondation J. P. Schnorf Eigentümerin dieser Domäne. 2001 wurde sie baulich umstrukturiert und beherbergt seither das Centre Nature, das welsche Gegenstück zum deutschschweizerischen Naturschutzzentrum Neeracherried (bei Kloten). Die Fondation J. P. Schnorf bezweckt die möglichst naturnahe und integrale Erhaltung der Domäne La Sauge. Dem Naturschutz, insbesondere dem Vogelschutz, kommt besondere Bedeutung zu. Die historische Liegenschaft Auberge de la Sauge will die Stiftung als solche dauernd erhalten und zeitgemäss nutzen. Der in ihr geführte gastgewerbliche Betrieb soll zur Erreichung des Stiftungszwecks fortgeführt werden. Die Domäne soll der Öffentlichkeit offenstehen, allerdings unter Besucherlenkung zur Schonung der Tier-, insbesondere der Vogelwelt. (Sinngemäss und auszugsweise aus dem Stiftungsreglement.)
AusführungswegNatur-, insbesondere Vogelschutz führen zu einem abstrahierten Vogel, der allerdings keine Assoziationen zu einer bestimmten Art auslösen darf. Die grafische Aufgabe ist es, mit möglichst wenigen Strichen eine visuelle Aussage zu erzielen. Die Biegung, die Dicke und die Farbe der Striche führen zu der gezeigten Lösung mit der Schrift Swift.
Schnorf-Hausamann Stiftung
Die Schnorf-Hausamann Stiftung wurde 1970 von Dr. Paul Schnorf-Schmid gegründet. Die Stiftung bezweckt die Linderung der Nöte von älteren Einzelpersonen als Folge von Krankheit, Unfall und anderen Schicksalsschlägen. Sie kann auch die Krankheitsforschung durch Beiträge unterstützen. Im Weiteren kann sie Beiträge an gemeinnützige Institutionen ausschütten, welche die Linderung der Nöte älterer Personen zum Ziel haben. Die Stiftung kann auch die Schaffung von Alterssiedlungen fördern und finanziell unterstützen. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und im Kanton Zürich sowie im Bund steuerbefreit. Sie wird von der eidgenössischen Stiftungsaufsicht beaufsichtigt. (Sinngemäss und auszugsweise aus dem Stiftungsreglement.)
Unterstützungsgesuche gelangten bisher auf verschiedenen Wegen an den Stiftungsrat, der einen gewissen Aufwand betreibt, um die Angaben zu komplettieren und als Entscheidungsgrundlage aufzubereiten. Mit einer Website soll neu auf den Stiftungszweck hingewiesen werden. Zudem soll ein Formular als PDF-Formular zum Ausdrucken oder zum direkten Ausfüllen eingebettet werden. Die Website soll einfach gehalten sein, aber doch mit einem Logo, welches noch nicht existiert, ausstaffiert werden.
AusführungswegDas Motiv der helfenden und unterstützenden Hand führte über verschiedene Skizzen und Illustrator-Ausführungen zur unten stehenden Lösung mit den beiden Händen. Diese Darstellung mit zehn Fingern erweist sich jedoch als etwas zu «abgegriffen» und visuell zu komplex. Das Weglassen der Finger führt zu einer Darstellung, die an Fäustlinge erinnert. Der Weg führt in die falsche Richtung, der Entwurf wird entsorgt.
Der Autor
Ralf Turtschi ist Typograf, polygrafischer Techniker HF und dipl. PR-Berater. Er führt in Adliswil die Agenturtschi, visuelle Kommunikation. Als Autor von Fachbüchern und Typografieexperte hat er sich international einen Namen gemacht.