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Bildrechte: Worauf man achten muss

Bildbeschaffung

Bilder einwandfrei lizenzieren

Im Internet-Dschungel werden Millionen von Bildern angeboten. Nicht jedes Bild lässt sich jedoch rechtlich einwandfrei verwenden. Worauf Sie beim Bildeinkauf für die kommerzielle Verwendung achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.

KARSTEN RISSEEUW Die Bildbeschaffung war noch nie so einfach wie heute. Bilder können einfach gekauft oder – wie in der letzten Ausgabe des Publisher im Artikel «Tauschen statt kaufen» dargelegt – oft auch kostenlos heruntergeladen werden. Dass für die Verwendung häufig andere Aspekte als «legaler Download» eine Rolle spielen, ist jedoch nur wenigen bewusst.

Gerade professionelle Bildanwender, die Fotos und Illustrationen für kommerzielle Projekte einsetzen, sind auf rechtlich einwandfreie Bilder angewiesen. Denn es ist ausgesprochen teuer, eine neue Auflage der Werbebroschüre einstampfen zu müssen, nur weil die Bildverwendung ungenügend geklärt war. Was also angeboten wird, ist nicht ohne weiteres «unbeschränkt verwendbar». Hier gilt es, nicht nur die Zustimmung des Fotografen einzuholen, sondern auch sicher zu stellen, dass keine Rechte Dritter tangiert werden.

Die verschiedenen Rechte am Bild

Welche Rechte betreffen ein Bild? Zuerst gibt es das Urheberrecht. Dieses ist in der Regel beim Fotografen, es sei denn, er verzichtet auf dieses Recht oder verkauft es an eine andere Person. Weiter gibt es Personenrechte der abgebildeten Personen, die durch sogenannte «Model Releases» geklärt und durch Honorare abgegolten werden. Fotografierte Gebäude bekannter Architekten, Markenzeichen und Kunstwerke werden durch «Property Releases» rechtlich gesichert. Und ausserdem gibt es sogenannte Vertriebsrechte. Wer bei einer professionellen Bildagentur Bilder einkauft, kann jederzeit über diese Rechte informiert werden. Kommerzielle Bilder von Bild­agenturen haben in der Regel eine Lizenz, die alle diese Gegebenheiten berücksichtigt. Wenn diese Rechte jedoch nicht gesichert sind, müssen zusätzliche Rechte, u.U. im Ausland, eingeholt werden.

Fehlende Transparenz

Fotografenwebsites und -communities sind oft unvollständig in der Beschreibung der Lizenzierungs- und Nutzungsrechte. Pixelquelle.de schreibt beispielsweise lediglich folgendes auf ihrer Website: «Der Uploader versichert mit dem Hochladen eines Fotos, dass er das Urheberrecht an dem hochgeladenen Foto besitzt bzw. eine schriftliche Lizenz des Urhebers, die ihn berechtigt, das urheberrechtlich geschützte Material zur nachfolgend eingeräumten Nutzung auf Pixelquelle.de hochzuladen.»

Diese Aussage tönt zwar spannend, ist aber auf jeden Fall ungenügend für eine gewerbliche Nutzung der Bilder, wenn Personen abgebildet sind. Das Porträt «Min Honey» von Dennis Brandt, das bereits in der letzten Ausgabe des Publisher erschien, kann also nicht ohne weiteres für Werbezwecke genutzt werden – es ist ein zusätzliches Model Release nötig. Fehlt dieses, kann die abgebildete Frau jederzeit klagen und fordern, dass die Projekte ohne ihr Bild realisiert werden. Die Zahlung eines Honorars kann allenfalls Abhilfe bieten für die Patt-Stellung. Wurde das Projekt bereits realisiert, sind Schadenersatzforderungen möglich. Ein pikantes Detail dabei ist, dass sich diese Schadenersatzforderungen sowohl an den Fotografen als auch an die Agentur, an den Websitebetreiber und an die Firma, für die das Projekt erstellt wurde, richten können – es kann also jeden in der Vertriebskette betreffen.

Dieselbe Situation gilt für Personenbilder, die zum Beispiel bei Fotografen-Websites wie ImagePoint.biz gekauft werden. Aus den Standard-Lizenzbedingungen ist nicht klar, ob Model Releases vorliegen. Es wird dem Kunden überlassen, bei einer gewerblichen Nutzung dies in jedem einzelnen Fall direkt mit dem Fotografen (und eventuell mit dem Model) abzuklären. Solange Fotograf und Käufer sich dessen bewusst sind, lässt sich das zügig klären. Eventuell werden zusätzliche Kosten für das Model fällig. Hat der Fotograf kein Model Release gemacht und ist das Model nicht mehr aufzuspüren, ist grundsätzlich von einer kommerziellen Nutzung der Personenbilder abzuraten.

Wie schafft man Klarheit?

Bildagenturen, die zum Beispiel der SAB, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Bildagenturen, angeschlossen sind (www.sab-photo.ch), sind sich dieser Problematik bewusst und sorgen dafür, dass die Bildrechte geklärt sind. Wenn in besonderen Fällen zusätzliche Rechte tangiert sind, informieren sie zuverlässig über das weitere Vorgehen. Nicht zuletzt deshalb haben sich verschiedene Lizenzstrukturen etabliert und landen bestimmte Bilder in spezialisierten Archiven.

Bei sogenannt lizenzfreien Kollektionen wird das Bildangebot bewusst so zusammengestellt, dass heikle Bilder nicht in der Kollektion erscheinen. Alle Personenbilder sind «model released», was in der Lizenzvereinbarung geklärt ist. Der Käufer erhält so mit dem Kauf eines Nutzungsrechts die Gewissheit, dass das Bild kommerziell verwendet werden darf.

Eiffelturm & Co.

Nicht immer ist die rechtliche Lage aber klar. Manche Bildsujets sind von Anfang an problematisch. Wussten Sie zum Beispiel, dass ein Bild vom Eiffelturm bei Nacht nicht ohne Sonderlizenzen verwendet werden darf? Dabei ist es unerheblich, ob das Bild aus «lizenzfreien» Kollektionen stammt oder nicht. Es ist das Lichtdesign des Eiffelturms, das dies bedingt. Weitere heikle Sujets sind z.B. der Louvre in Paris, das Chrysler-Gebäude in New York, das Guggenheim Museum in Bilbao, der New York Stock Exchange neuerdings auch von aussen gesehen und viele weitere bekannte Ansichten. Der PACA (Picture Archive Council of America) hat auf seiner Website eine Liste solcher Problemfälle veröffentlicht (www.stockindustry.org/resources/specialReleases.html).

Kompetente Ansprechpartner

Professionelle Bildanbieter revidieren aus oben genannten Gründe regelmässig ihre Kollektion. Denn nicht nur der Verkauf zählt, sondern auch die Zuverlässigkeit der gebotenen Lösung. Problematische Bilder werden entfernt oder heikle Bildstellen werden retuschiert. Wer selbst professionell mit Fotos arbeitet, erspart sich durch kompetente Bezugsquellen viel Zeit und möglichen Ärger.


 

Tipp

Weitere Informationen zu verschiedenen Lizenzen in deutscher Sprache finden sich z.B. auf der Website von Kursiv (www.kursiv.com, unter Service/Fragen zu Bildern).

Autor

Karsten Risseeuw ist Geschäftsführer der Bildagentur Kursiv (www.kursiv.com).

 

 

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